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    Einfuhranmeldungen für Norwegen und Schweden

    Ein Paket, das die Grenze zwischen Norwegen und Schweden überquert, passiert eine Zollgrenze. Wir helfen Ihnen, die erforderlichen Informationen zusammenzustellen und die Einfuhranmeldung für die vereinbarte Route zu organisieren – egal ob Sie Privatkäufer oder ein Unternehmen sind.

    Dies über uns abwickeln

    Wählen Sie, wo die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr übergehen

    Für Waren, die nach Norwegen eingeführt werden, gelten die norwegischen Vorschriften und der norwegische Importeur. Waren, die aus einem Drittland außerhalb der EU nach Schweden gelangen, werden nach den EU-Zollvorschriften abgefertigt. Ein Einkauf innerhalb der EU, der an unser Lager in Strömstad gesendet wird, erfordert nicht automatisch eine schwedische Einfuhrverzollung, sofern sich diese Waren bereits im zollrechtlich freien Verkehr der EU befinden. Der Weitertransport nach Norwegen ist ein separater zollrechtlicher Vorgang.

    Offizielle Richtlinien

    Eine vollständige Rechnung ist der Ausgangspunkt

    Geben Sie die tatsächliche Warenbezeichnung, den Wert, die Währung sowie Verkäufer und Käufer an. Fügen Sie Fracht- und Versicherungskosten, Ursprungsangaben, Paketanzahl und Gewicht hinzu. Ein Marktplatz-Beleg, auf dem lediglich ‚Waren‘ steht, reicht für die Einreihung einer gemischten Sendung selten aus. Wir klären vor dem Versand ab, wer die Anmeldung einreicht und ob Vertretungsvollmachten oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

    Offizielle Richtlinien

    Verstehen, was Sie wann bezahlen

    Unsere Gebühr für den Anmeldeservice ist getrennt von Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen, Verbrauchsteuern sowie etwaigen Abfertigungs- oder Vorlagegebühren des Frachtführers. In Norwegen umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen weisen die Einfuhrumsatzsteuer normalerweise in ihrer Umsatzsteuererklärung aus; Privatkunden und andere Importeure entrichten sie möglicherweise über den Frachtführer oder die Zollabwicklung. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Umsatzsteuer eines ausländischen Verkäufers automatisch entfällt.

    Offizielle Richtlinien

    Freigabe erfolgt vor der weiteren Verwendung

    Bewahren Sie die Zollanmeldung und die zugehörige Rechnung zusammen für Ihre Buchhaltung und etwaige spätere Rücksendungen auf. Das Eintreffen in einem Lager bedeutet für sich genommen nicht, dass die Waren vom Zoll freigegeben wurden. Beschränkte Produkte, Lebensmittel oder andere regulierte Waren können zusätzliche Registrierungen oder Kontrollen erfordern. Informieren Sie uns vor der Beauftragung des Transports darüber, was in der Sendung enthalten ist.

    Ein praktisches Beispiel

    Ein deutsches Geschäft versendet Möbel nach Strömstad für einen Kunden in Oslo. Die EU-Lieferung und die spätere Einfuhr nach Norwegen sind unterschiedliche Teilstrecken. Vor dem Weitertransport vereinbaren wir den Importeur, die Vorkehrungen für die Zollanmeldung und wer die norwegischen Einfuhrabgaben trägt. Das Angebot für Lagerung/Handling und Fracht ersetzt nicht die Zollanmeldung.

    Vor dem Versand

    Überprüft am 22. Oktober 2026